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   VGH Bayern, 09.07.2013 - 12 C 12.2767   

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https://dejure.org/2013,18051
VGH Bayern, 09.07.2013 - 12 C 12.2767 (https://dejure.org/2013,18051)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.2013 - 12 C 12.2767 (https://dejure.org/2013,18051)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 12 C 12.2767 (https://dejure.org/2013,18051)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kostenbeitrag für Jugendhilfemaßnahme; Einkommensermittlung; Absehen von der Erhebung eines Kostenbeitrags; hinreichende Erfolgsaussichten für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 10.10

    Einkommen; Einkommensberechnung; Geschwisterkindergeld; Herabstufung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2013 - 12 C 12.2767
    Weiter erforderten die überwiegend erst vom Beklagten ermittelten Änderungen der Einkommensverhältnisse der Klägerin wie auch die Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12.5.2011 Az. 5 C 10.10) zur Anrechnung des Geschwisterkindergelds als Einkommen eine Neuberechnung des Kostenbeitrags.

    b) Demgegenüber fällt es nicht in Gewicht, dass der Beklagte der Klägerin im streitbefangenen Bescheid vom 22. März 2011 das sog. Geschwisterkindergeld in Höhe von 184 EUR als Einkommen zugerechnet hat, was - ohne dass die Klägerin dies gerügt hätte - nach dem nach Bescheiderlass ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 2011 (Az. 5 C 10.10 - BVerwGE 139, 386 Leitsatz) nicht rechtmäßig ist.

  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11

    Aufklärungspflicht; kostenbeitragsrechtliche -; Durchschnittseinkommen;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2013 - 12 C 12.2767
    Denn sowohl für die Höhe des Kostenbeitrags wie für das diesem zugrunde liegende Einkommen des Kostenbeitragspflichtigen stellt das Achte Buch Sozialgesetzbuch und die Kostenbeitragsverordnung, insbesondere die für die Berechnung maßgebliche Tabelle in der Anlage 1 zu § 1 KostenbeitragsV, auf das Monatsprinzip ab, ohne dass dies ausdrücklich so normiert wäre (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2012 - 5 C 22.11 - NJW 2013, 629 ff. Rn. 19).
  • BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2013 - 12 C 12.2767
    Denn das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz fordert, nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (vgl. hierzu aus jüngster Zeit BVerfG, B. v. 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - FamRZ 2013, 685 ff.).
  • BVerfG, 21.03.2013 - 1 BvR 68/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Prozesskostenhilfe trotz

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2013 - 12 C 12.2767
    Dabei dürfen indes die Anforderungen an die Bewertung der Erfolgsaussichten nicht überspannt werden (vgl. aus jüngster Zeit BVerfG, B. v. 21.3.2013 - 1 BvR 68/12, 1 BvR 965/12 - juris Rn. 16).
  • VG Ansbach, 17.10.2013 - AN 6 K 13.01029

    Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; Einkommensermittlung; Angemessenheit -

    Kosten für Wohnungsmiete, Benzin, Handy etc., wie sie der Kläger ebenfalls als Belastungen geltend macht, sind als Kosten der allgemeinen Lebenshaltung nicht als besondere Belastungen im Sinne von § 93 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII abziehbar (vgl. Wiesner, SGB VIII, 4. Auflage, § 93 RdNr. 24; BayVGH vom 9.7.2013 - 12 C 12.2767 -).

    So liegt etwa dann eine besondere Härte vor, wenn der Kostenbeitragspflichtige Pflegeleistungen gegenüber einem Dritten erbringt, für den er nicht unterhaltspflichtig ist, und diese Pflegeleistungen auf Grund der Systematik des Kostenbeitragsrechts sich nicht einkommensmindernd auswirken können (vgl. BayVGH vom 9.7.2013 - 12 C 12.2767 unter Hinweis auf Wiesner, a.a.O., § 92 RdNr. 20).

  • VG Augsburg, 21.07.2015 - Au 3 K 14.1578

    Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; Heranziehung junger Volljähriger auch

    Eine solche wird regelmäßig dann angenommen, wenn die Erhebung des Kostenbeitrags zur Folge hat, dass im Einzelfall eine atypische Situation eintritt, die dem Regelungsgedanken der §§ 91 ff. SGB VIII widerspricht (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 9.7.2013 - 12 C 12.2767 - juris Rn. 22).
  • VG Freiburg, 29.11.2017 - 4 K 3288/17

    Barunterhalt übersteigender jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Kostenbeitragsverordnung in ihrer aktuellen Fassung haben weder das Bundesverwaltungsgericht noch Oberverwaltungsgerichte in jüngeren Entscheidungen geäußert (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 5 C 10/09 -, juris; Nieders. OVG, Beschluss vom 03.09.2014 - 4 LC 109/13 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 09.07.2013 - 12 C 12.2767 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 16.04.2013 - 12 A 1292/09 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2014 - 4 L 32/13

    Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach der Kostenbeitragsverordnung vom 1.

    Gemäß § 92 Abs. 5 Satz 1 SGB VIII soll von der Heranziehung im Einzelfall ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn sonst Ziel und Zweck der Leistung gefährdet würden oder sich aus der Heranziehung eine besondere Härte ergäbe (vgl. dazu VGH Bayern, Beschl. v. 9. Juli 2013 - 12 C 12.2767 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6. Juni 2012 - OVG 6 M 102.11 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 22. Mai 2012 - 4 LC 266/09 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17. März 2009 - 12 A 3019/08 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 12 C 13.1814

    Einkommensberechnung im Wohngeldrecht, insbesondere Berücksichtigung von Darlehen

    Dabei kann dahinstehen, ob zu dem auch für das Beschwerdegericht grundsätzlich maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife der Verwaltungsstreitsache (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 9.7.2013 - 12 C 12.2767 - juris Rn. 14; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 30.7.2013 - 2 D 10709/13 - juris Rn. 4; Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 166 Rn. 81; Orth in Gärditz, VwGO, 2013, § 166 Rn. 58; a.A. ohne nähere Begründung Wysk in Wysk, VwGO, § 166 Rn. 66) der Klage die Erfolgsaussichten bereits deshalb fehlten, weil sie infolge des zunächst eingeleiteten Widerspruchsverfahrens als unzulässig zu betrachten war (1.).
  • VG Ansbach, 17.07.2014 - AN 6 K 13.01988

    Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; erhöhte Aufwendungen durch Pflege von

    Da der Kläger mit seinen Kindern einen normalen Umgangskontakt pflegt, sind die damit verbundenen Kosten noch der allgemeinen Lebenshaltung zuzurechnen und können nicht als besondere Belastungen im Sinne von § 93 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII abgezogen werden (vgl. Wiesner, SGB VIII, 4. Auflage, § 93 Rn. 24; BayVGH vom 9.7.2013 - 12 C 12.2767 -).
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